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A. Allgemeines
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der 2protect GmbH (Zürich) und ihren Vertragspartnern.
B. Zulassungskriterien
2. Das Mindestalter für die Teilnahme an Kursen und für den Erwerb eines Abonnements ist 18 Jahre. Ausnahmen werden in den Ausschreibungen festgelegt (speziell bezeichnete Kurse oder Abonnemente für Kinder und Jugendliche).
3. Wer wegen Gewalt- oder Kapitalverbrechen vorbestraft ist, wird nicht zu einem Kurs zugelassen und kann kein Abonnement erwerben. Auf Verlangen der 2protect GmbH ist ein aktueller Zentralstrafregisterauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis vorzuweisen.
4. Wer bezüglich Ziffern 2 und 3 falsche Angaben macht oder relevante Tatsachen verschweigt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Kurs- und Abonnementsbeiträge per sofort ausgeschlossen werden.
C. Rechte und Pflichten der Kursteilnehmer und Abonnementsinhaber
5. Der Kursbeitrag muss vollständig vor Kursbeginn beglichen werden (Überweisung oder Barzahlung). Abonnementsbeiträge müssen innert 10 Tagen ab Beginn der Laufzeit bezahlt werden. Für Mahnungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.00 verrechnet.
6. Bei unbegründeter Kursabsage oder Nichterscheinen ist der Kursbeitrag in der folgenden Höhe geschuldet:
- 50% des Kursbeitrags bei Absage innerhalb von 21 bis 10 Tagen vor Kursbeginn;
- 70% des Kursbeitrags bei Absage innerhalb von 9 bis 2 Tagen vor Kursbeginn
- 100% des Kursbeitrags bei Absage innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden) vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen.
7. Ist ein Kursteilnehmer aus den folgenden Gründen an der Teilnahme verhindert, wird ihm der Kursbeitrag für einen späteren Termin gutgeschrieben (Einlösung innert 6 Monaten) oder bei dauerhafter Verhinderung vollständig oder anteilmässig zurückerstattet:
a) bei Krankheit oder Unfall vor Beginn oder während des Kurses (gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses);
b) beim Tod einer nahe stehenden Person (Familienmitglied oder enger Freundeskreis).
Andere Hinderungsgründe geben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kursbeitrags.
8. Abonnemente werden bei Ende der Laufzeit automatisch um die gleiche Laufzeit verlängert, wenn nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Abonnements ist nicht möglich.
9. Meldet ein Abonnementsinhaber einen Trainingsunterbruch von mindestens zwei Monaten spätestens 10 Tage vor Beginn des Unterbruchs mit dem entsprechenden Formular oder ist er für mindestens zwei Monate infolge Unfall oder Krankheit verhindert (Nachweis mit ärztlichem Zeugnis), verlängert sich die Laufzeit des Abonnements um die Dauer des Unterbruchs. Die Bearbeitungsgebühr beträgt Fr. 20.00.
10. Schliesst eine von einem Abonnementsinhaber angeworbene Person ein Jahresabonnement ab, erhält er einen Monat auf sein Abonnement gutgeschrieben.
11. Jeder Abonnementsinhaber wird Mitglied des entsprechenden Dachverbandes. Er trägt die anfallenden Kosten für den Mitgliederausweis und die Lizenzmarke des Verbandes.
12. Die Kursteilnehmer und Abonnementsinhaber haben sich selber gegen Unfall zu versichern. Bei Unfällen lehnt die 2protect GmbH jede Haftung ab.
13. Den Anweisungen des Kurs- und Trainingsleiters ist Folge zu leisten.
14. Die Kursteilnehmer und Abonnementsinhaber haften für Schäden, welche sie den zur Verfügung gestellten Materialien fahrlässig zufügen
D. Rechte und Pflichten der 2protect GmbH
15. Die Höhe der Kurs- und Abonnementsbeiträge wird durch die 2protect GmbH festgesetzt.
16. Inhalt und Dauer der Kurse werden durch die 2protect GmbH bestimmt.
17. Die 2protect GmbH behält sich vor, für bestimmte Kurse externe Instruktoren, Trainer und Referenten beizuziehen.
18. An gesetzlichen Feiertagen und zwischen Weihnachten und Neujahr finden keine Trainings statt. Während den Schulferien wird der Trainingsbetrieb reduziert oder ganz eingestellt. Betrieblich bedingte Ausfälle einzelner Trainingstage werden vorbehalten und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung von Abonnementsbeiträgen.
E. Haftungsausschluss
19. Die 2protect GmbH lehnt jegliche Haftung für sich oder für die von ihr angestellten bzw. beauftragten Personen ab. 2protect GmbH haftet nicht für Schäden, welche die Kursteilnehmer während eines Kurses andern zufügen.
F. Schlussbestimmungen
20. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB durch einen gerichtlichen Entscheid für ungültig bzw. nichtanwendbar erklärt werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit bzw. Anwendbarkeit der restlichen Bestimmungen.
21. Die AGB der 2protect GmbH unterstehen Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 13. Januar 2012

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